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Insgesamt vier AfD-Bewerbern wurde die Kandidatur für Kommunalwahlämter in Niedersachsen untersagt – aber noch mehr sahen sich einer Sonderprüfung ausgesetzt. Da stellt sich die Frage, warum sich gleichzeitig für Bewerber einer Erdoğan-nahen Partei niemand so recht interessiert. Ein Kommentar.