Türk-Mörder: Todesschütze von Stade war ausreisepflichtig und soll Sicherheitsbehörden seit 2017 bekannt gewesen sein
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Der Täter von Stade, der sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung erschoss, war zum Tatzeitpunkt ausreisepflichtig. Er lebte seit Jahren ohne Aufenthaltstitel in Deutschland. Den Sicherheitsbehörden soll er seit 2017 bekannt gewesen sein.
Todesschütze von Stade war ausreisepflichtig und soll Sicherheitsbehörden seit 2017 bekannt gewesen sein