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Nähe zur Muslimbruderschaft: Mitarbeiterin der Ausländerbehörde darf nicht verbeamtet werden
Eine Mitarbeiterin der Karlsruher Ausländerbehörde darf wegen ihrer Nähe zur Muslimbruderschaft nicht verbeamtet werden. Sie unterrichtet ehrenamtlich in einer Moschee, die laut Verfassungsschutz in Strukturen der islamistischen Organisation eingebunden ist.