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Die Abschiebung eines wegen schwerer terroristischer Straftaten verurteilten Ausländers kann trotz bestehender familiärer Bindungen in Deutschland zulässig sein, wenn von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und keine Abschiebungsverbote bestehen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf darf ein syrischer Staatsangehöriger, der wegen schwerster terroristischer Straftaten zu einer…
Terroristen…
ehrlich?
Sie waren hier? Sie SIND hier?
Merkel? Wo ist Frau Einlader?